Eine Aktion zum Erhalt dieses kulturhistorischen Ortes. Die Ereignisse der vergangenen Jahre stellen den weiteren Bestand in Frage. Zudem ist dieser Ort mit den vormals "Drei Eichen" als Naturdenkmal unter Schutz gestellt (ND-06606).
Geschichte:
Ottmar Seuffert löste bei seinen Recherchen durch einen glücklichen Umstand ein historisches Rätsel.
VON ULRIKE HAMPP-WEIGAND
Mertingen/Donauwörth
Was haben die Fugger und Donauwörth mit Hexen in Mertingen zu schaffen? Dieses historische Rätsel löste (noch vor Corona) Ottmar Seuffert, der frühere Stadtarchivar Donauwörth, in seinem Vortrag bei den Museumsfreunden in Mertingen. Er verriet auch, wie er letztlich dem Geheimnis auf die Spur kam. Denn Urkunden, Akten oder dergleichen gibt es ja nicht mehr, diese wurden vernichtet.
So kam ihm dabei ein glücklicher Zufall zur Hilfe: Bei Recherchen zu den Mangolden von Werd, der Reichspflege Werd (Donauwörth) und dem Reichspfleger Marcus (Marx) Fugger fand Ottmar Seuffert den Schriftverkehr zwischen Letzterem, dem ältesten Sohn des Anton Fugger, und dem in Werd residierenden Lehnsvogt Mathäus Wanner zu den Hexenprozessen, die 1590 in der Reichspflege Werd geführt wurden.
Die genaue Zahl der wegen Hexerei mit Schadenzauber (nur das führte nach der Constitutio Criminalis Carolina, der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., zum Tod auf dem Scheiterhaufen) bezichtigten Frauen ist nicht bekannt, wohl aber das Schicksal von zweien der Unglücklichen, die in Mertingen an der Richtstätte am Galgenberg verbrannt wurden.
Einem Hexenprozess ging regelmäßig eine Denunziation voraus: In Tapfheim war 1589 Walburg Ohnsorg als Hexe verbrannt worden. Sie hatte unter der Tortur die alte Mesnerin Katharina Weber aus Auchsesheim als Hexe angezeigt. Mathäus Wanner erfuhr 1590 davon und berichtete den Vorgang Marcus Fugger. Es war nach Seufferts Ausführungen der erste Hexenprozess in Werd. Fugger ordnete Nachforchungen „in der Stille“ an. Die Frauen wurden entgegen den Regeln nicht in den Kerker im Fuggerhaus in Werd gebracht. Katharina Weber und eine Anna Gumpin wurden in dem Kastenstadel der Vogtei in Mertingen (später Pfennigbäck) eingekerkert. Das gesamte Verfahren wurde nicht vor dem Donauwörther Stadtgericht, sondern in Mertingen durchgeführt, das Urteil in Donauwörth lediglich bekannt gemacht. Nicht der Donauwörther Scharfrichter wurde mit der Beweiserhebung - das heißt der Tortur - betraut, sondern der Lauinger. Er sollte „gute Nachfrage halten“ nach Schadenzauber. Fugger schaltete zur Prüfung des Falles sogar Juristen ein.
Das Urteil fällten vier Personen: zwei aus Mertingen, eine aus Nordheim und eine aus Riedlingen. Das Verfahren endete erwartungsgemäß mit Verurteilung. Den Opfern standen der Pfarrer aus Riedlingen und ein Priester aus Mertingen bei. Am 8. Juni 1590 wurden die Frauen in Mertingen am Galgenberg, dem heutigen Naturdenkmal „Drei Eichen“, lebendig verbrannt. Ihre „Verlassenschaft“ wurde, nach Abzug der Vollstreckungskosten, entgegen der Übung nicht eingezogen, sondern den Hinterbliebenen überlassen.
Marcus Fugger wollte mit seinen Anordnungen offensichtlich Aufsehen und möglicherweise weitere Hexenprozesse verhindern. Ringsum tobten Hexengerichte, in Münster, Höchstädt, Dillingen wurden Hexen verbrannt, in Wallerstem gar 277 Frauen, glaubt man dem Bericht der in Ulm erschienenen „erweiterten Unholdin Zeitung“ für die Zeit von 1560 bis zum 21. Juli 1590. Die Mertinger „Hexen“ stehen nicht drin. Eine wahrhaft grausame Zeit, in der Unwissenheit und Aberglauben, aber auch eine unbarmherzige Justiz viele Unschuldige grausam töteten.