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Beitrag von Ulrike Hampp-Weigend

Was haben die Fugger und Donauwörth mit Hexen in Mertingen zu schaffen?

Die Lösung dieses historischen Rätsels versuchte Dr. Ottmar Seuffert, Stadtarchivar Donauwörth a.D., zu erkläen: Und dabei erzählte er auch, wie er auf des Rätsels Lösung kam. Denn Urkunden, Akten oder dergleichen gibt es ja nicht mehr, diese wurden vernichtet (selbst die von Heinrich Himmler veranstaltete Jagd der SS auf Hexen-Prozess-Akten führte zu keinen wesentlichen Funden) – es war ein glücklicher Zufall, Historikerglück: Bei Recherchen zu den Mangolden von Werd (Donauwörth), der Reichspflege Werd, dem Reichspfleger Marcus (Marx) Fugger, fand er den Schriftverkehr zwischen Marcus Fugger, dem ältesten Sohn des Anton Fugger, und dem Reichsvogt Mathäus Wanner, zu den Prozessen gegen die im Jahr 1590 in der Reichspflege Werd der Hexerei bezichtigten Frauen. Deren genaue Zahl ist nicht bekannt, aber das Schicksal von Zweien der Unglücklichen geht daraus hervor.

Wie kam es dazu? Der Glaube an Hexen ist seit alters her in allen Kulturen zu finden. Der Volksglaube geht von der realen und bedrohlichen Existenz von Hexen aus, insbesondere dann, wenn mit dem damaligen Wissen Unglück und Not nicht zu erklären waren und ein Verursacher gesucht wurde. Im gesamten Mittelalter führten die Kirche und staatliche Autoritäten die Hexenverfolgung an. Der „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum) des Dominikaners Heinrich Kramer, lat. Institoris, von 1487 nennt Hexen „maleficae“, d.h. „Übeltäter“ oder „Zauberer“; das Buch verschärfte die Hexenverfolgung sehr. Dem Mönch Institoris wurde von anderen Theologen widersprochen: über ein Jahrhundert mit wenig Erfolg.

Die Hexenverfolgung der frühen Neuzeit breitete sich anfangs eher im frankophonen Sprachraum aus. 1402/03 dann ist in einem Rechnungsbuch aus Schaffhausen ein „hegsen brand“ (Hexenverbrennung) aufgezeichnet. Der Begriff „Hexereye“ kommt 1419 in einem Zaubereiprozess in Luzern gegen einen Mann auf. Diese Hexenverfolgung konzentrierte sich hauptsächlich auf das Gebiet des Heiligen Römischen Reiches, die Schweiz und England.

Es gab eine richtige Hexenlehre, nach der etwa ab dem Jahr 1400 typisch für eine Hexe war: Der Hexenflug auf Stöcken, Tieren, Dämonen oder mit Hilfe von  Flugsalben; der Pakt mit dem Teufel, Treffen mit diesem und anderen Hexen beim Hexensabbat, der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (Teufelsbuhlschaft) und der Schadenzauber.

Der Jesuit Friedrich von Spee trat 1631 mit seiner zunächst anonym veröffentlichten Schrift „Cautio criminalis seu de processibus contra Sagas Liber“ der Praxis der Hexenprozesse entgegen, insbesondere wandte er sich gegen die unter Folter erzwungenen Geständnisse und Beschuldigungen. Damit trug er letztlich entscheidend zum Ende des Hexenwahns in Deutschland bei.

Donauwörth unterlag nicht den kirchlichen Regeln. In der Reichspflege Donauwörth galten der  Malleus Maleficarum und kirchliches Inquisitionsrecht nicht. Dort galt die Carolina oder CCC (Constitutio Criminalis Carolina ), die peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.. Diese war, um das territorial sehr ausdifferenzierte Recht im Heiligen Römischen Reich, das von Innen- (Reformation) und außenpolitischen (Türkenkrieg) Gefahren bedroht wurde, zu vereinheitlichen, 1498 vom Reichstag zu Freiburg im Breisgau angestoßen, aber erst  unter Kaiser Karl V. im Jahr 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und zwei Jahre später, am 27. Juli 1532, auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert worden. Obwohl für uns ein „Theater des Schreckens“, galt das in der Carolina kodifizierte materielle und prozessuale Recht vielerorts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

Geregelt waren in der Carolina allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie einzelne strafwürdige Verhaltensweisen: Als Kapitalverbrechen sind unter anderem aufgeführt Mord/Totschlag, Räuberei, Vergewaltigung, Brandstiftung, .und Zauberei, wenn durch sie (Personen-)Schaden entstanden ist (sonst finanzieller Ausgleich). Die dafür zu verhängenden Strafen waren Leibes- und Lebensstrafen. In Art. 192 CCC sind als Hinrichtungsarten  aufgeführt Verbrennen, Enthaupten (als mildeste Todesart), Vierteilen, Rädern, Hängen, Ertränken, Pfählen und lebendig begraben; es gab auch Strafverschärfungen wie zur Hinrichtungsstätte geschleift, und dabei mit glühenden Zangen gezwickt zu werden. Die Leibesstrafen – wie Abschneiden der Zunge, von Fingern, Ohren, Nase - waren nicht minder grausam.

Die Carolina übernahm aus dem kanonischen Recht und der Praxis der Ketzerverfolgung den Inquisitionsprozess. Klagen wurden von Amts wegen erhoben, der Richter war auch der Ankläger. Das Gericht musste Beweis für die Schuld eines Angeklagten erbringen – sei es durch ein Geständnis (Urgicht) oder durch die übereinstimmende Aussage zweier Zeugen mit tadellosem Leumund. Gab es diese Zeugen nicht, war eine Verurteilung nicht möglich. Also versuchte man, ein Geständnis zu erzwingen, notfalls unter der peinlichen Befragung (Tortur oder Folter). Über die Dauer der Tortur konnte der Richter frei entscheiden. Vom Gesetz als Ausnahme gedacht, erwies sich die Folter bei den Hexenprozessen als Allzweckwaffe.

Donauwörth, als Werd (Schwäbischwerd) im Jahre 1193 von Kaiser Heinrich VI. zur Stadt erhoben,  wurde von 1178–1266  als Reichslehen direkt den herrschenden Staufern zugeordnet. Von diesen 1266 an das Herzogtum Bayern verpfändet, wurde es1301 Reichsstadt. Nach vielfältigen Wirren kam 1536 die Reichspflege an Anton Fugger, den reichsten aller Fugger, der sich 1537 das Pfleghaus, den zweigeschossigen Renaissancebau und heute Landratsamt, errichten ließ. Die Gemeinden Nordheim, Riedlingen, Auchsesheim und Mertingen gehörten zur Reichspflege Donauwörth. Nach dem Tode Anton Fuggers übernahm der älteste Sohn Marcus 1560 die Reichspflege Donauwörth. Marcus Fugger hatte eine Reihe hoher Ämter inne, er war unter anderem Kämmerer des Erzherzogs Ernst von Österreich und Stadtpfleger in Augsburg, führte erfolgreich eine Handelsfirma, verfasste Handbücher über Pferdezucht, interessierte sich für Kirchengeschichte, war Mäzen und Sammler.

Als Reichsvogt war in der Reichspflege Donauwörth  Mathäus Wanner eingesetzt. Dieser erstellte 1573 bei Übernahme seines Amtes ein Verzeichnis aller vorhandenen Werte und Gegenstände. Weder für das Donauwörther Amtshaus noch die Vogtei in Mertingen sind Folterwerkzeuge aufgeführt , z.B. Gewichte, die an die Beine der an einer Vorrichtung hochgezogenen Delinquenten gehängt wurden.

Wohl schon ab der Stauferzeit besaß die Reichspflege „Werd“ (Donauwörth) die eigene Gerichtsbarkeit mit Zuständigkeit für die Fälle der Hohen Gerichtsbarkeit wie Brandstiftung, Diebstahl, Vergewaltigung oder Mord. Galgen und Hochgerichtstätte standen in Mertingen. Diesem „Halsgericht Mertingen“ saß der Reichsvogt in Werd  in Vertretung des Reichspflegers vor. Nach dem Urteilsspruch wurden die zum Tode Verurteilten nach Mertingen überstellt, um an der Hochgerichtsstätte am Galgenberg hingerichtet zu werden.

Warum gerade in den Jahren 1560 – 1650 die Hexenverfolgung tobte, wird heute, neben den unruhigen politischen und religiösen Zeiten: Die Bauernkriege waren nicht lange vorbei, die Reformation forderte die Menschen (erst 1555 wurde der Augsburger Religionsfrieden geschlossen), und an den Außengrenzen drohten die Türken, in Zusammenhang mit Wetterkapriolen und der „kleinen Eiszeit“ (einer Periode relativ kühlen Klimas von Anfang 1400 bis 1800, regional unterschiedlich stark ausgeprägt), zugeschrieben. Vom Ende des 16. ahrhunderts bis in das letzte Drittel des 17. Jahrhundert gab es global die kühlere Witterung, die heute unter anderem auf verminderte Sonnenaktivitäten und  hohe vulkanische Aktivitäten weltweit zurückgeführt wurden. Die Folgen waren verheerend: häufig sehr kalte, lang andauernde  Winter  und niederschlagsreiche, kühle Sommer. Missernten und Hungersnöte bedingten pandemische Seuchen, dazu kam eine extrem hohe Säuglingssterblichkeit. Die geplagten Menschen wussten sich diese  Phänomene nicht  zu erklären – sie lasteten sie menschlichem Tun an: Zauberei durch Hexen.

Hohes Interesse an der Verfolgung von Hexen war in der Bevölkerung vorhanden. Der Höhepunkt der Verfolgungswelle in Europa liegt zwischen 1560 und 1650. Es wird geschätzt, dass in Europa im Zuge der Hexenverfolgung drei Millionen Menschen der Prozess gemacht wurde, wobei 40.000 bis 60.000 der betroffenen Opfer Frauen waren, vor allem ältere Frauen, hingerichtet wurden. Allein im Deutschen Reich, wo die Hexenverfolgung am intensivsten betrieben wurde, waren es, eher gering geschätzt, über 20.000 Opfer.

Am Beginn eines Hexenprozesses stand häufig die Denunziation durch eine andere Gefolterte, die bei Verfahrensbeginn oft schon verbrannt war. War ein Schuldspruch nämlich gefällt, wurde das Urteil schnell vollzogen. Musste doch der Henker für die Verpflegung auch aufkommen: Um diesen Kostenfaktor zu minimieren, erfolgte der Urteilsvollzug rasch.

Und damit kommen wir von der Reichspflege Donauwörth nach Mertingen und zu den Opfern der Hexenverfolgung, die in Mertingen im Stadel der Vogtei (heute Pfennigbäck) eingesperrt, wohl peinlich befragt und dann an der Richtstätte am Galgenberg verbrannt wurden. Vermutlich lebendig verbrannt wurden, weil keine Milderungsgründe, die eine vorgehende Enthauptung ermöglich hätten, vorlagen.

Obwohl keine Prozessakten mehr vorhanden sind, lässt sich das Verfahren doch nachvollziehen:

In Tapfheim war eine Walburg Ohnsorg 1589 als Hexe verbrannt worden. Sie hatte unter der Tortur eine ältere Frau aus Auchsesheim, die alte Mesnerin Katharina Weber, angezeigt. Dem Fuggerschen Gerichtsvogt Mathäus Wanner wurde der Sachverhalt 1590 bekannt gemacht. Damit begann der erste Hexenprozess in der Reichspflege Werd. Durch den Bericht an Marcus Fugger war auch dieser in den Hexenprozess verwickelt. Fugger ordnete Nachforschungen „in der Stille“ an. Er sollte „gute Nachfrage halten“ nach Schadenzauber. Bei der Feststellung von „Schadenzauber“ sollten die „schädlichen Weiber“; Katharina Weber mit ihrer Tochter, eingezogen (verhaftet) werden.

Fugger schaltete zur Prüfung des Falles sogar Juristen ein.

Die angezeigten „Hexen“ wurden entgegen den Regeln nicht in das Fuggerhaus in Werd gebracht. Das gesamte Verfahren wurde nicht im Gefängnis im Donauwörther Pfleghaus, sondern in Mertingen durchgeführt. Nicht der Donauwörther Scharfrichter wurde mit der Beweiserhebung – d.h. der Tortur – betraut, sondern der Lauinger.

Katharina Weber, und eine Anna Gumpin wurden in dem Kastenstadel der Vogtei in Mertingen eingesperrt. Die Frauen (es waren nicht ausschließbar noch weitere) wurden von Wachen bewacht, denen Schweigen geboten worden war. Das Urteil fällten vier Personen – 2 aus Mertingen, einer aus Nordheim und einer aus Riedlingen.  Das  Verfahren endete erwartungsgemäß mit dem Schuldspruch. Das Urteil sollte der Reichsstadt Donauwörth, die zeitgleich vor ihrem Stadtgericht Hexenprozesse durchführte, lediglich bekannt gemacht werden.

Den Opfern standen der Geistliche aus Auchsesheim und der Pfarrer aus Mertingen bei. Am 8.6.1590 wurden die Frauen in Mertingen am Galgenberg, bei dem heutigen Naturdenkmal „Drei Eichen“, verbrannt. Ihre „Verlassenschaft“ ging, nach Abzug  der Haft- und Vollstreckungskosten, entgegen der Rechtslage nicht an den Gerichtsherrn Marcus Fugger, sondern an die Hinterbliebenen. Anders in Donauwörth - bei den dort durchgeführten Prozessen und Hinrichtungen der Hexen wurden deren Häuser verkauft, der Erlös fiel nach Abzug der Henkerkosten an die Stadt.

Marcus Fugger wollte mit seinen Anordnungen offensichtlich Aufsehen verhindern. Ringsum tobten Hexengerichte. Als zuverlässige Quelle für die Zahl der getöteten unschuldigen Frauen ist auf die Berichte in der Ulm erschienen „Erweiterten Unholdin Zeitung“ zu verweisen – dort sind von 1560 – 21.7.1590 die in der Region als  Hexen Getöteten (die des Verfahrens in Mertingen werden nicht erwähnt) aufgeführt.

In dem zum Kloster Heiligkreuz gehörenden Ort Donaumünster wurden mehrere Frauen als Hexen im Ort verbrannt trotz der dadurch entstehenden Feuergefahr für die Dorfhäuser. In Wallerstein wurden 10 Hexen hingerichtet. Dabei seien 30 000 Zuschauer anwesend gewesen. In Wallerstein wurden 277 Frauen hingerichtet, in der Grafschaft Wiesensteig 72, in Höchstädt 7 verurteilte „Hexen“. In Dillingen wurde, dokumentiert durch Flugblätter, die Hebamme Walburga Hausmann verbrannt, weil sie bei 35 Geburten vor allem Erstgeborene und häufig auch die Mutter durch eine Salbe getötet habe. In Nördlingen wurden zwischen 1589 und 1598 dann 34 Frauen und ein Mann verbrannt. Und noch später - im Jahr 1644 - wurde ein Druisheimer, Johann Michael Gebhard, wegen Schadenzauberei und anderem (als da wären 132 Morde, Unzucht mit Mensch und Vieh, Schändung der Hostien) nach grauenvoller Bestrafung lebendig verbrannt.

Die Frühe Neuzeit war eine wahrhaft grausame Zeit, in der Unwissenheit und Aberglauben, aber auch eine unbarmherzige Rechtsprechung von geistlicher wie weltlicher Justiz viele Unschuldige grausam töteten.

Dank an den Referenten für sein ausführliches, in die Tiefe gehendes und fesselndes Referat!

Die vielen Zuhörer waren denn auch sehr beeindruckt!